Deutscher Presseausweis: Journalist - DVPJ Mitgliedschaft BRD |
Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) ist im deutschsprachigen Raum eine der ersten Anlaufstellen für Journalisten und Medienschaffende, die nebenberuflich arbeiten. Im Vergleich zu anderen Organisationen, stehen die Türen beim DVJP auch für journalistisch nebenberuflich tätige Personen offen. Der Deutsche Presseausweis bzw. Journalistenausweis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, wie auch weitere umfangreiche Leistungen. Die Konditionen: Aufnahmegebühr einmalig 97,00 Euro. Beitrag pro Kalenderjahr: 48,00 Euro. Journalisten, Pressefotografen, Reporter und Onlineredaktionen schätzen den DVPJ seit vielen Jahren als zuverlässigen Partner. |
Details zum Presseausweis (BRD): |
Deutscher Presseausweis |
Presseausweis: Kostenlose Zusatz-Informationen und Leistungen ohne Aufpreis |
| Presseausweis / Journalistenausweis (Deutschland) | Digitaler Presseausweis inklusive | ||
| Personalisierter Login für Mitglieder-Bereich | PKW Presse-Schild und Mitglieds-Urkunde | ||
| Journalist: Liveabfrage zu Ihrem Mitgliedsstatus | Pressekonditionen und Presserabatte | ||
| Autoren-Status via Reporters.de möglich | Kostenlose Nutzung von PressePoint.ORG | ||
| 23.000 Euro Fördergelder (eBook im Wert von 32 Euro) | Antrag auf Journalist CreditCard für 0,00 Euro | ||
| Arbeitshilfen, Workshops, PDF-Bibliothek u.v.m. | Redaktions-Status via ENA möglich |
Presseausweis: Öffentlich-rechtliche Anerkennung |
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Die staatliche Ausstellung von Presseausweisen oder Journalistenausweisen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deshalb über Branchen- und Berufsverbände. Die Legitimation des DVPJ zur Ausgabe von Presseausweise erfolgte im Kontext einer Verifizierung der Verbandstätigkeit. Informationen: Presseausweis und Deutsche Pressejournalisten Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe und die Behörden sind aufgrund deutscher Landesgesetzen verpflichtet, Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis dient dem Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts. Sofern es nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert der Ausweis - auch wenn keine hauptberuflich journalistische Tätigkeit gegeben ist - sich zur Erleichterung seiner Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen oder bei Veranstaltungen zum Zwecke der Berufsausübung (Presseberichterstattung) aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter der Medien tätig ist. Die Tätigkeit als Journalist kann neben- oder hauptberuflich oder auf Teilzeitbasis ausgeübt werden. Aufgrund der journalistischen Berufsausübung können Journalisten bei Fragen an die Behörden besondere Auskunftsrechte einfordern, indem Sie einen Presseausweis vorlegen. |
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Kontaktieren Sie uns:
Deutscher Verband der
Pressejournalisten AG
Annette-Kolb-Straße 16
D-85055 Ingolstadt
Deutschland
Email: kontakt@dvpj.de
Telefon: +49(0)841-951.98.431
Telefax: +49(0)841-951.99.661